Vermessungsbüro Salzmann öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 03238 Finsterwalde Bahnhofstr. 4


Vermessungsbüro Salzmann
Dipl. Ing. Uta Salzmann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bahnhofstr. 4 ; 03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 6508-0
mail: info@obvi-salzmann.de
Mitglied im 
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur nehme ich als beliehener Freiberufler hoheitliche Aufgaben im Bereich des amtlichen Vermessungswesens wahr. Ich bin seit 1997 durch das Land Brandenburg zugelassen. Aufgrund meiner Ausbildung und Qualifikation bin ich auf dem Gebiet des Bauordnungsrechtes und des allgemeinen  Grundstücksrechtes Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung Ihrer Bauvorhaben  

Sparen Sie Zeit

Die für Ihren Bauvorhaben benötigten  Unterlagen erhalten Sie bei uns in kürzester Zeit.

Freundlicher Service

Unser Team gewährleistet reibungslose Abläufe, sodass Sie sich anderen Aufgaben zuwenden können.

Benutzerfreundlich

Wenn es genau werden muss..., wir arbeiten mit  modernen Geräten und Verfahren, satellitengestützt, terrestrisch
... und unter Wasser mit Echolot.

Bauen Sie Ihr Unternehmen aus

Mit uns als Kooperationspartner erschließen Sie sich durch fundierte Beratung und fachliche Begleitung Ihrer Vorhaben neue Geschäftsfelder.

Zerlegung-/ Teilungsvermessungen

Eine Teilungsvermessung benötigen Sie, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft bzw. erworben, ein Teil eines Grundstücks eigenständig (z.B. um nur einen Teil des Grundstücks zu belasten) oder eine Erbschaft aufgeteilt werden soll. 

Es ist ratsam, vor Abschluss eines Kaufvertrages beim Notar, sich mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur über den geplanten Grenzverlauf zu beraten, um bauordnungs- und planungsrechtliche Dinge im Teilungsentwurf zu berücksichtigen.

Lageplan zum Bauantrag (aLP)

Der Amtliche Lageplan  stellt im Baugenehmigungsverfahren eine entscheidende Grundlage für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens hinsichtlich der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten dar.   Dieser enthält u.a. den aktuellen Katasterbestand, das geltende Planungsrecht, vorhandene Baulasten, Geländehöhen, Gebäudehöhen der unmittelbaren Nachbarschaft, die planungsrelevante Topographie (z.B. Gebäude, Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Hydranten, Bäume usw.) sowie die Höhenlage des Grundstücks.  Der Planer erhält von uns einen Vorabzug des  aLP und kann mit Ihnen gemeinsam die Lage und Höhe Ihres Bauvorhabens festlegen.  Es empfiehlt  sich, das wir das  Projekt  Ihres Bauvorhabens  nachrichtlich in den Lageplan eintragen.

Gebäudeabsteckungen

Grobabsteckung (Baugrubenabsteckung)

Damit die Baugrube an der richtigen Stelle ausgehoben wird, werden vor Beginn der Aushubarbeiten die Eckpunkte des geplanten Gebäudes grob markiert (z.B. mit Holzpfählen). 


Feinabsteckung (Schnurgerüst)

erfolgt durch Anzeige der Wände/ Achsen mit Nägeln auf ein entweder vom Bauunternehmer oder von uns zu errichtendes Schnurgerüst.

Straßenschlußvermessungen

Die Straßenschlussvermessung gehört zu den hoheitlichen Vermessungen (Katastervermessung) und erfolgt in der Regel nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage (Ortsumgehungen, Radwege, Kreisverkehre, Straßenverbreiterungen, etc.). Hierbei werden die Grenzen der durch die Verkehrsanlage in Anspruch genommenen Flächen neu vermessen bzw. festgestellt. Durch die Ausbaumaßnahmen veränderte bzw. zerstörte Grenzzeichen werden entsprechend dem Katasternachweis wiederhergestellt bzw. durch neue Grenzeichen ersetzt.

Gebäudeeinmessungen

Gebäudeeinmessungsbesch. nach §72(9) BbgBO


14 Tage nach Baubeginn prüfen wir ob Ihr Gebäude lage- und höhenrichtig gebaut wird und fertigen die Einmessbescheinigung aus. Diese wird entsprechend der Brandenburgischen Bauordnung  gefordert und muss bei den Bauaufsichtsbehörden vorgelegt werden.


Gebäudeeinmessung nach § 23 Abs. 2 BbgVermG


wird benötigt für die Eintragung Ihres fertigen Gebäudes in die Liegenschaftskarte und dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters


KONTAKT

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Melden Sie sich telefonisch unter +49 3531 6508 0 bei uns
oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

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